Dokument-ID: 330612

Georg Streit | News | 01.12.2011

Editorial Dezember 2011

Mag. Georg Streit, Herausgeber des Newsletters, kommentiert den Experten-Beitrag zum Thema Grundbuchseintragungsgebühr sowie die ausgewählten höchstgerichtlichen Entscheidungen, unter anderem zum Thema Verschmelzung.

der letzte Newsletter des Online-Portals zu Gesellschaftsrecht online in diesem Jahr steht wie so viele Newsletter dieses Jahres der wirtschaftlichen Lage entsprechend im Kontext von Steuern und Gebühren. Der Gastbeitrag von MMag. Michael Petritz beschäftigt sich mit einer ganz aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die bedeutende Auswirkungen auf die mittelbaren Kosten bei Einigungsübertragungen an Grundstücken haben kann. Der Autor unseres Gastbeitrags analysiert das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, mit dem dieser die Bemessung für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch nach einem Grundstückserwerb in Anknüpfung an die Bemessungsgrundlage nach dem Grunderwerbssteuergesetz aufgehoben hat.

Dieses könnte, sofern der Gesetzgeber die vom Verfassungsgerichtshof eingeräumte Frist von etwas mehr als einem Jahr nicht für eine gesetzliche Neuregelung nutzt, dazu führen, dass die Eintragung des Grunderwerbs im Grundbuch in Hinkunft auch bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen nach Verkehrswert zu bemessen sind. Dies entspricht einer der Forderungen, die im Zuge der erforderlichen Sparmaßnahme zur Budgetsanierung in den letzten Wochen immer wieder erhoben wurden. Hat also der Verfassungsgerichtshof der Finanzministerin ein verfrühtes Weihnachtspaket beschert?

Unser Gastbeitrag setzt sich mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, wie auch den möglichen Folgen und auch den Auswirkungen auf andere Gesetze auseinander.

Der aktuelle Leitsatz des Verwaltungsgerichtshofs, der von unserer Redaktion für diesen Newsletter ausgewählt wurde, beschäftigt sich nicht unmittelbar mit steuerlichen Fragen. Der VwGH stellte im Erkenntnis vom 11.4.2011, 2011/17/0082 klar, dass bei einer Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung die übertragende Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung nicht mehr Adressat eines abgabenrechtlichen Bescheids sein kann. Ein dennoch an diese Gesellschaft zugestellter Bescheid ist daher nicht existent. Daher entfaltet er auch keine Wirkung, wenn er tatsächlich dem Rechtsnachfolger (der übernehmenden Gesellschaft) zugestellt werden sollte (solange er nicht an die übernehmende Gesellschaft adressiert ist).

Die OGH-Judikatur der letzten Wochen bescherte uns eine Klarstellung im Zusammenhang mit Rechtsfragen zur Auslegung von Syndikatsverträgen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Der OGH betonte, dass sämtliche Stimmen, die einem Geschäftsanteil an einer GmbH zuzuordnen sind, unteilbar sind. Der OGH stellt klar, dass maßgeblich für die Beurteilung von gesellschaftsvertraglichen Regelungen, die von der gesetzlichen Regelung des Stimmgewichts abweichen, ausschließlich die genannten gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen sind. Auslegungsregeln des ABGB kommt ebenso wenig Bedeutung zu, wie der Absicht der Parteien, wenn sich diese nicht aus den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ergibt (OGH 13.10.2011, 6 Ob 202/10i).

Mit diesem vorweihnachtlichen Newsletter verabschiede ich mich herzlich von Ihnen für heuer. Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Jahresabschluss und einen angenehmen Start in das nächste Jahr, bei dem ich Sie Anfang Jänner mit dem ersten Newsletter 2012 begrüßen darf.

Herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

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