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Georg Streit | News | 09.12.2014

Editorial Dezember 2014

Der Herausgeber Mag. Georg Streit präsentiert dieses Mal einen Gastbeitrag von Dr. Lukas Schenk und Dr. Florian Linder zur nun endlich kundgemachten GesbR-Reform sowie aktuelle Leitsätze zu OGH- und VwGH-Entscheidungen.

Die Vorweihnachtszeit ist die Zeit der Vorfreude auf ein großes Fest, bei diesem Fest gibt es auch Geschenke. Auch der Gesetzgeber beschert den von ihm vertretenen Bürgern ab und zu Geschenke. Nicht immer freuen sich alle darüber, aber das ist manchmal auch bei Weihnachtsgeschenken so. In diesem Newsletter stellen wir Ihnen eine ganz besondere Entscheidung des Gesetzgebers vor: Die lang angekündigte, lang erwartete und auch an dieser Stelle schon öfters erwähnte Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese wird nicht zu Weihnachten, aber knapp danach, mit Jahreswechsel in Kraft treten. Im Gastbeitrag zum letzten Newsletter Ihres Portals Gesellschaftsrecht online in diesem Jahr stellen Dr. Florian Linder und Dr. Lukas Schenk nun die endgültige Fassung der Reform der GesbR dar, die vor kurzem beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (BGBl I 83/2014).

Vieles davon wird dem langjährigen Leser dieses Newsletters und seiner Gastbeiträge bekannt sein, da es schon in den Vorentwürfen enthalten war, im Wesentlichen entspricht der Gesetzestext den Entwürfen. Da er nun aber definitiv am Tisch liegt, bietet der Gastbeitrag die ultimative Aufbereitung der Reform zum Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Der Leitsatz der OGH-Judikatur, den wir mit diesem Newsletter präsentieren, widmet sich der interessanten Frage, wie das Verbot des Erwerbs eigener Anteile einer GmbH durch die Gesellschaft im Fall einer GmbH & Co KG anzuwenden ist, wenngleich im am 17.9.2014 entschiedenen Fall 6 Ob 185/13v, eine deutsche GmbH & Co KG mit einer österreichischen GmbH als Komplementärin Protagonistin war. Der Oberste Gerichtshof befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit der analogen Anwendbarkeit des deutschen Aktiengesetzes.

Das Erkenntnis aus der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH 14.9.2014, 2011/15/0149-6) wird in der Praxis wohl für viel Gesprächsstoff sorgen. Konkret geht es um die steuerliche Behandlung des Falls einer „zwischengeschalteten GmbH“. Haupteinsatzbereich solcher „zwischengeschalteter“ Gesellschaften ist die Tätigkeit einer natürlichen Person für einen Auftraggeber, wobei sich der Auftragnehmer nicht selbst verpflichtet, sondern als Mitarbeiter seiner (im Regelfall Ein-Mann-)GmbH. Dies könnte zur Verkürzung von Lohnsteuer- und Sozialsteuerversicherungsbeiträgen führen, vermuten die Behörden. Der VwGH konkretisiert die „wirtschaftliche Betrachtungsweise“ und stellt klar, in welchen Fällen diese Zwischenschaltung steuerlich unbedenklich ist.

Viel Lesestoff also für die Weihnachtsfeiertage! Einen erfolgreichen Jahresausklang wünscht Ihnen herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

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