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Georg Streit | News | 19.12.2018

Editorial Dezember 2018

Herausgeber Mag. Georg Streit präsentiert im Dezember einen Gastbeitrag zur Zustimmungspflicht bei der Übertragung des gesamten Vermögens einer GmbH sowie aktuelle Leitsätze zu Entscheidungen des OGH

Für den Fall, dass Sie in der vorweihnachtlichen Zeit noch ein bisschen Zerstreuung benötigen, finden Sie im Newsletter Ihres Online-Portals zum Gesellschaftsrecht eine ganze Menge interessanter Informationen. Aber auch an ruhigeren Tagen nach dem Weihnachtsfest, sind diese Beiträge sicher eine geeignete Lektüre zum Lesen.

Im Gastbeitrag widmen sich Dr. Lukas Schenk und MMag. Dr. Florian Linder dem Thema der Zustimmungspflicht bei der Übertragung des gesamten Vermögens einer GmbH. Ausgangspunkt ist eine Entscheidung des OGH vom vergangenen Frühjahr. Der Gastbeitrag geht auf die einzelnen Voraussetzungen für die Genehmigung der Veräußerung und die aktuelle Meinung in der Judikatur ein.

Nicht mit dem Brexit aber mit einem Exit hat eine aktuelle Entscheidung aus der Rechtsprechung des OGH zu tun. Zwar entstammt diese dem Arbeitsrecht, doch war ein Geschäftsführer ganz wesentlich beteiligt. Konkret ging es darum, ob eine „Ehrbeleidigung“ durch den gewerberechtlichen Geschäftsführer, der nicht auch handelsrechtlicher Geschäftsführer ist, zum vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers berechtigt. Diese Entscheidung zeigt auch noch einmal (zumindest in arbeitsrechtlicher Sicht) die Unterschiede zwischen dem gewerberechtlichen und dem handelsrechtlichen Geschäftsführer deutlich auf (OGH 30.08.2018, 9 ObA 45/18k).

Der Aufbereitung eines VwGH-Erkenntnisses haben wir diesmal die Darstellung einer weiteren OGH-Entscheidung vorgezogen. Eine Stiftung hatte eine Hauptstifterin und einen Nebenstifterin. Die Hauptstifterin änderte die Stiftungsurkunde. Das Erstgericht wies die Eintragung der Änderung der Stiftungsurkunde im Firmenbuch ab. Der OGH hatte nun zu klären, ob der Stifterin überhaupt die Möglichkeit zukommt, Rekurs dagegen einzubringen. Der OGH bezog in seine Überlegungen auch die EMRK ein (OGH 31.08.2018, 6 Ob 137/18t). Lesen Sie im Leitsatz der Redaktion was der OGH dazu ausführt. Und weil das Stiftungsrecht so ergiebig für die Rechtsprechung ist, dürfen wir abschließend als weihnachtliches Bonuspaket auf die OGH-Entscheidung vom 26.04.2018, 6 Ob 228/17y hinweisen, in der sich der OGH mit der Bewertung des Rechts eines Stifters als Vermögenswert auseinandergesetzt hat. Anlassfall war der Ausschluss einer Gesellschafterin und die Berechnung der dafürzustehenden Barabfindung.

Viel Vergnügen bei der Lektüre der Beiträge des aktuellen Newsletters und einen guten Start ins neue Jahr, in dem wir Sie weiterhin laufend mit aktuellen Beiträgen aus dem Gesellschaftsrecht versorgen werden, wünscht Ihnen herzlichst

Mag. Georg Streit

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG

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