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Georg Streit | News | 17.02.2014

Editorial Februar 2014

Der Herausgeber Mag. Georg Streit präsentiert im Februar den Gastbeitrag von Dr. Schermaier und Mag. Schmelz zum Thema Schlichtungs- und Schiedsklauseln in Vereinsstatuten sowie die aktuellen Leitsätze zu OGH- und VwGH-Entscheidungen.

Der Gastbeitrag des Feburar-Newsletters zum Portal Gesellschaftsrecht online widmet sich wieder einmal einer Frage aus dem Vereinsrecht. Das Vereinsgesetz verlangt, dass die Vereinsstatuten vorsehen, dass Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis vor einer Schlichtungseinrichtung auszutragen sind. Dies verpflichtet die Vereinsmitglieder, im Fall einer vereinsrechtlichen Auseinandersetzung die Schlichtungseinrichtung anzurufen. Erst danach ist der Weg zum ordentlichen Gericht möglich (spätestens aber nach 6 Monaten ab Anrufung der Schlichtungseinrichtung).

Die Möglichkeit, das ordentliche Gericht anzurufen, kann nur insoweit ausgeschlossen werden, als ein Schiedsgericht nach den Bestimmungen der ZPO eingerichtet wird. Die Autoren des Gastbeitrages, Dr. Stefan Schermaier und Mag. Dorian Schmelz, setzen sich anlässlich der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 19.09.2013, 2 Ob 117/13i ausführlich mit der Abgrenzung zwischen einer Schlichtungseinrichtung nach dem Vereinsgesetz einerseits und einem Schiedsgericht nach der ZPO andererseits auseinander und beleuchten die Anforderungen an Schiedsklauseln in Vereinsstatuten.

Der Leitsatz aus der OGH-Judikatur, den unsere Redaktion diesmal ausgewählt hat, stammt aus dem Stiftungsrecht. Der OGH stellt die Befugnisse des Beirats einer Privatstiftung klar, insbesondere im Hinblick auf die immer wieder angesprochene Ähnlichkeit dieses Beirats einer Privatstiftung mit dem Aufsichtsrat. Sieht eine Stiftungsurkunde weitreichende Zustimmungserfordernisse für den Beirat vor, die Aufgaben des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft umfassen, liegt kein Beirat mehr vor. Die Entscheidung setzt sich mit den Grenzen der Befugnis des Beirats einer Privatstiftung auseinander (OGH 09.09.2013, 6 Ob 139/13d).

Die VwGH-Leitentscheidung, die wir Ihnen mit diesem Newsletter präsentieren, stammt aus dem steuerrechtlichen Bereich. Bei der Anwendung des Umgründungsteuergesetzes ist zu beachten, dass durch die Realteilung keine Verschiebung der Steuerlast entsteht. Der VwGH dehnt die Wertung des Gesetzgebers im Hinblick auf Ausgleichsposten auch auf Zu- und Abschläge aus, um das Ziel zu erreichen, Steuerlastverschiebungen im Zuge einer Realteilung zu vermeiden. Freunde des komplexen Steuerrechts werden bei der Lektüre dieser Entscheidung auf Ihre Kosten kommen (VwGH 25.06.2013, 2011/15/0046).

Viel Vergnügen mit der Lektüre der Beiträge des Newsletters im Februar 2014 wünscht Ihnen herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

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