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Georg Streit | News | 21.02.2017

Editorial Februar 2017

Herausgeber Mag. Streit präsentiert im Februar einen Beitrag zu neuen Gesetzen, wie dem seit 1.1.2017 in Kraft befindlichen Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, sowie aktuelle Leitsätze zu OGH- und VwGH-Entscheidungen.

mit dem Gastbeitrag des Februar-Newsletters Ihres Onlineportals zum Gesellschaftsrecht stellen wir Ihnen zwei ganz aktuelle Gesetzesvorhaben vor. Ihr Herausgeber und Frau Mag. Livia Fleischer stellen die Innovationsstiftung für Bildung und das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz vor. Die Innovationsstiftung für Bildung soll der Förderung von Talenten und Kindern dienen. Gefördert werden können neben Kindergärten, Schulen und Hochschulen auch Unternehmen und NGOs. So sollen auch private Einrichtungen in die Erreichung der Ziele des Gesetzes mit eingebunden werden. Näheres zur Innovationsstiftung, die beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft angesiedelt ist, finden Sie auch unter http://www.bmwfw.gv.at/Presse/Documents/Innovationsstiftung_161104_Barrierefrei_final.pdf

Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz soll Arbeitnehmern nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt durch Abschluss einer Teilzeitvereinbarung ermöglichen. Der Gastbeitrag stellt das Gesetz und die damit verbundenen Möglichkeiten für Dienstgeber näher dar.

Die von der Redaktion für Sie ausgewählte Leitentscheidung aus der Judikatur des OGH setzt sich mit der Klage auf Ausschluss eines Gesellschafters aus der Gesellschaft nach § 140 UGB auseinander. Konkret geht es um die Frage, ob auf das Recht auf Ausschluss eines Gesellschafters verzichtet werden kann und was dafür die Voraussetzungen sind. Der OGH vertritt eine durchaus weniger enge Rechtsansicht als die Lehre, was den Zeitpunkt der Ausschlussklage angeht. Und mit dem Verstreichen eines längeren Zeitraums ist für den auszuschließenden Gesellschafter auch noch nichts gewonnen. Auch für die Annahme eines schlüssigen Verzichts legt der OGH die Latte hoch. Lesen Sie mehr im Leitsatz zur Entscheidung 6 Ob 104/16m vom 24.10.2016.

Mit einem immer aktuellen Thema beschäftigte sich der VwGH in seinem Erkenntnis vom 24.11.2016 (Ra 2016/08/0011). Konkret ging es um die dienst- (und damit sozialversicherungs- und steuer)rechtliche Beziehung zwischen einer OG und ihren Gesellschaftern. Der VwGH legt ausführlich die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Dienstnehmereigenschaft der Gesellschaft einer OG dar. Dem Ausweichen auf eine OG zur Vermeidung eines Dienstverhältnisses in sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Hinsicht wird damit eine höhere Hürde vorgestellt. Und zweifellos ist dieses Erkenntnis aus einer Winterbranche auch auf andere Branchen übertragbar.

Eine erkenntnisreiche Lektüre mit den Beiträgen des aktuellen Newsletter wünscht Ihnen herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

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