Dokument-ID: 643035

Georg Streit | News | 22.01.2014

Editorial Jänner 2014

Der Herausgeber Mag. Georg Streit präsentiert im Jänner den Gastbeitrag zum derzeit sehr aktuellen Thema Abschaffung der sog. GmbH light und Erhöhung des Mindeststammkapitals sowie die aktuellen Leitsätze zu OGH- und VwGH-Entscheidungen.

Das letzte Editorial habe ich mit den Worten begonnen, dass mit dem neuen Jahr einiges anders wird und damit auf die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform verwiesen. Das Bundesverwaltungsgericht, die Landesverwaltungsgerichte und auch das Bundesfinanzgericht haben ihre Tätigkeit bereits aufgenommen. Mit der Veröffentlichung erster Entscheidungen ist bald zu rechnen.

Zum Zeitpunkt der Verfassung jenes Editorials war noch nicht absehbar, dass sich auch im Kernbereich des Gesellschaftsrechts schon in den ersten Monaten des Jahres eine erste große Änderung ergibt. Die erst vor gut einem halben Jahr geschaffene „GmbH light“, die zu einer größeren Steigerung der Anzahl der Gesellschaftsgründungen geführt hat, als von der Regierung erwartet worden war, wird wieder abgeschafft. Schon mit 1.3.2014, also nach weniger als einem Jahr, wird das Mindeststammkapitalerfordernis bei der Gründung einer GmbH wieder auf EUR 35.000,00 erhöht, wovon die Hälfte bar aufzubringen ist. Um den Schritt nicht ganz so radikal zu machen, wird eine neue „Mischform“ zwischen GmbH light und der „alten GmbH“ geschaffen, nämlich die „GmbH (gründungsprivilegiert)". Im Fachbeitrag zu diesem Newsletter habe ich die kurze Geschichte der GmbH light, die Pläne der Regierung für die nächste GmbH-Reform und einige damit verbundene Folgen und Fragen dargestellt.

Die von unserer Redaktion ausgewählte Leitentscheidung des OGH setzt sich mit der Klagsberechtigung eines bei der Gesellschafterversammlung nicht anwesenden Gesellschafters gegen Beschlüsse der Generalversammlung auseinander. Das persönliche Erscheinen bei der Generalversammlung ist demnach Voraussetzung der Berechtigung zur Anfechtungsklage. Das Vertrauen des nicht erschienen Gesellschafters auf die Einhaltung von Beschlussvoraussetzungen wird vom OGH nicht geschützt. Die Entscheidung hat wohl auch erzieherischen Charakter, taktisches Fernbleiben von Generalversammlungsbeschlüssen zur Verzögerung der Beschlussfassung wird mit dieser Entscheidung zu einem Spiel mit hohem Einsatz (OGH 28.08.2013, 6 Ob 59/13i).

Der Verwaltungsgerichtshof entschied am 10.04.2013 (2010/08/0240) die in der Praxis wohl oft auftretende Frage, der Lohnsteuerpflicht eines Minderheitsgesellschafters einer GmbH. Ein entscheidendes Merkmal dafür ist die Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht der Generalversammlung allein begründet eine solche – und damit die Lohnsteuerpflicht – noch nicht. Lesen Sie selbst ...

Viel Vergnügen mit den Beiträgen des ersten Newsletters im Jahr 2014 wünscht Ihnen

herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

www.h-i-p.at