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Georg Streit | News | 20.07.2018

Editorial Juli 2018

Herausgeber Mag. Georg Streit präsentiert im Juli einen Gastbeitrag zu den Kündigungsmöglichkeiten bei gesellschaftsrechtlichen Syndikatsverträgen sowie aktuelle Leitsätze zu Entscheidungen des OGH und VfGH.

Für die zweite Jahreshälfte und einen hoffentlich warmen und schönen Sommerstart haben wir ein ganz besonderes Schmankerl für Sie als aktuellen Gastbeitrag Ihres Online-Portals zum Gesellschaftsrecht vorbereitet. Die Autoren Dr. Stefan Schermaier und Mag. Florian Schönberg gehen der Frage der Kündigungsmöglichkeiten bei gesellschaftsrechtlichen Syndikatsverträgen nach. Konkret beleuchten sie die Rechtslage bis zum 01.01.2015 und die geänderte Rechtslage danach. In der übersichtlichen Darstellung, die mit einer Qualifikation von Syndikatsverträgen in rechtlicher Form beginnt, finden sich viele interessante Hinweise für die Praxis. Ganz besonders die Darstellung der Rechtslage im Hinblick auf Verträge, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 30.06.2016 geschlossen wurden. Lassen Sie sich diese Ausführungen nicht entgehen.

Im vergangenen Februar hatte der OGH über die Verbrauchereigenschaft eines Gesellschafters zu entscheiden. Der OGH legt ausführlich dar, in welchen Fällen von einer Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters einer Personen- oder Kapitalgesellschaft auszugehen und wann dies nicht der Fall ist. Interessant sind die Ausführungen, inwiefern eine formelle Geschäftsführung eine Rolle spielt. Die Redaktion Ihres Online-Portals zum Gesellschaftsrecht hat die wesentlichen Aussagen des OGH in der Entscheidung vom 28.02.2018, GZ 6 Ob 14/18d, für Sie zusammengefasst.

Aus dem Bereich der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts präsentieren wir Ihnen diesmal eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die erst jüngst veröffentlicht wurde. Im erst wenige Tage alten Erkenntnis vom 27.06.2018, G 30/2017, befasste sich der VfGH mit der Frage, ob einige Bestimmungen des Gesellschafter-Ausschlussgesetzes (GesAusG) der Bundes-Verfassung widersprechen. Anlassfall war der Antrag auf Nichtigerklärung eines in der Generalversammlung einer GmbH gefassten Gesellschafterbeschlusses auf Ausschluss dieser Gesellschafterin nach dem GesAusG. Als verfassungswidrig wurde der Umstand geltend gemacht, dass einem Minderheitsgesellschafter sein Geschäftsanteil durch Handlungen des Mehrheitsgesellschafters entzogen werden kann, ohne dass er dies verhindern könnte. Im konkreten Fall hatte das Gesetz auch noch Gesellschaftsverträge insofern adaptiert, als diese vor Inkrafttreten des Gesellschafter-Ausschlussgesetzes keine Gesellschafter-Ausschlussregel enthalten hatten. Der Verfassungsgerichtshof erachtete den Antrag auf Aufhebung der als Sitz der Verfassungswidrigkeit bezeichneten Bestimmungen im GesAusG zwar als für zulässig, den Antrag im Ergebnis aber für nicht berechtigt. Die ausführliche Begründung der Entscheidung des VfGH hat die Redaktion für Sie zusammengefasst.

Wir wünschen Ihnen mit diesen besonderen Schmankerln aus dem Gesellschaftsrecht einen schönen Sommer und hoffen, dass Sie uns weiterhin treu bleiben.

Das Online-Portal macht keine Sommerpause, auch im nächsten Monat erhalten Sie selbstverständlich wie gewohnt einen Newsletter mit ausgewählten gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen und einem Gastbeitrag.

Mag. Georg Streit

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG

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