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Georg Streit | News | 23.06.2014

Editorial Juni 2014

Der Herausgeber Mag. Georg Streit präsentiert im Juni den Gastbeitrag von Dr. Stefan Schermaier und Mag. Dorian Schmelz zur verdeckten Sacheinlage im Konzern sowie die aktuellen Leitsätze zu OGH- und VwGH-Entscheidungen.

alles dreht sich seit dem 12. Juni um den Fußball. Nein, nicht alles … Ihr Portal Gesellschaftsrecht online gibt es auch weiterhin – fußballfrei. Denn es soll ja auch Zeiten geben, zu denen keine Spiele stattfinden. Und für das Verkürzen des Wartens bis zum nächsten Spiel eignet sich der Newsletter Ihres Online-Portals ganz gut.

Wir bieten diesmal folgende Themen: Der Gastbeitrag von Dr. Stefan Schermaier und Mag. Dorian Schmelz setzt sich mit der „verdeckten Sacheinlage im Konzern“ auseinander. Ausgangspunkt ist eine jüngst dazu ergangene Entscheidung des OGH. Der OGH übernahm die bisher nur für die GmbH ergangene Rechtsprechung zu diesem Thema auch für die Aktiengesellschaft. Der Gastbeitrag des Newsletters widmet sich eingehend den Themen Sacheinlage, verdeckte Sacheinlage und verdeckte Sacheinlage im Konzern. Er bietet eine ausführliche Darstellung des Standes in Lehre und Judikatur – sowohl zur GmbH als auch zur AG – und geht dabei auch ausführlich auf die umfangreiche Rechtsprechung des (deutschen) BGH ein, dessen Judikatur ja oftmals Leitlinie für österreichische Gerichte ist.

Die von unserer Redaktion ausgesuchte Leitentscheidung des OGH erging wie jene zur verdeckten Sacheinlage, die Ausgangspunkt für den Gastbeitrag darstellt, ebenfalls im März 2014. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob dem Vorstand einer (insolventen) Aktiengesellschaft Ansprüche aus dem Insolvenzentgeltfonds zustehen. Der OGH stellte klar, dass Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft auch freie Dienstnehmer sein können, die grundsätzlich Anspruch auf Insolvenzentgelt haben, jedoch kommt ihnen Unternehmerfunktion zu. Dies ist für die Frage des Anspruchs auf Insolvenzentgelt entscheidend. Lesen Sie selbst (OGH 24.3.2014, 8 ObS 3/14w).

Die Leitentscheidung des VwGH, die wir Ihnen mit diesem Newsletter näher vorstellen, entstammt der Rechtsprechung zum Umgründungsteuerrecht. Hier zeigt sich wieder einmal, dass das Steuerrecht und das Zivilrecht nicht immer vom selben Verständnis ein- und desselben Wortes ausgehen. Und wie nicht selten argumentiert die Rechtsprechung hier mit dem verfolgten Zweck, den sie aus dem Gesetz herausliest. Wir lernen: Einzelrechtsnachfolge ist nicht Einzelrechtsnachfolge, vor allem wenn es darum geht, kreative steuerliche Verwertung von Verlusten geltend zu machen (VwGH 27.2.2014, 2010/15/0015).

Dass sich aus ein- und demselben Sachverhalt oder gar ein und derselben Regel verschiedene Sichtweisen ergeben können, führt uns wieder zum Fußball zurück. Auch hier werden die Voraussetzungen etwa für einen Elfmeter (oder das Abseits) nicht immer gleich beurteilt. Über die Überlegungen etwa des Herrn Nishimura, als er beim WM-Eröffnungsspiel Brasilien einen Elfmeter zusprach oder des Referee, der Mexico zwei reguläre Tore aberkannte, wird es wohl noch viele Theorien geben. Sicher dürfte sein, dass das Regelwerk sehr kreativ angewandt wurde.

Viel Vergnügen mit dem Juni-Newsletter Ihres Portals Gesellschaftsrecht online und den restlichen Spielen der Fußball-WM wünscht Ihnen herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

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