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Georg Streit | News | 12.03.2012

Editorial März 2012

Der dritte Newsletter des Portals Gesellschaftsrecht online in diesem Jahr widmet sich rechtzeitig zum Frühlingsbeginn in diesem Monat einer zarten, wenn auch nicht ganz neuen Blüte des Gesellschaftsrechts.

Die EuGH-Judikatur, die dem Einsatz von Kapitalgesellschaften aus fremden Rechtsordnungen, die mit geringerem Kapitalaufwand zu gründen sind, Tür und Tor öffnete, ist schon etwas älter (1999, 2002, 2003), die Beteiligung von englischen, zypriotischen, gibraltesischen oder anderen „Limiteds“ aus „exotischen Orten“ oder auch bulgarischen oder estnischen Kapitalgesellschaften am Wirtschaftsleben ist aber immer noch eine eher zarte und seltene Erscheinung im bunten Strauß der verschiedenen im Geschäftsleben auftretenden Gesellschaftsformen. Die Vorteile der Gründung einer solchen Gesellschaft mögen auf der Hand liegen, handelt es sich doch um Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen dennoch oftmals keine kostenintensive Gründung oder zumindest keine hohe Kapitalausstattung bei der Gesellschaftsgründung notwendig ist. Können diese Gesellschaften zwar gemessen am Recht ihres Herkunftslandes am Wirtschaftsleben in der europäischen Union teilnehmen, birgt dies mitunter aber auch Gefahren. Nicht nur die Rechtsfähigkeit ist nach dem Recht des Orts der Gründung der Gesellschaft zu beurteilen, dies gilt auch für die Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane. Der Gastbeitrag dieses Newsletters von Dr. Florian Linder und Dr. Lukas Schenk setzt sich mit den Gefahren eines Einsatzes einer „Limited“ anhand der Rechtsprechung des deutschen BGH auseinander und überträgt die Grundsätze dieser Judikatur auf Österreich, wo es, soweit ersichtlich, noch keine Rechtsprechung dazu gibt.

Die Leitentscheidung des VwGH des aktuellen Newsletters widmet sich der Versicherungspflicht geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, einem ständig aktuellen Thema. Der VwGH setzt sich mit der weit verbreiteten (irrigen) Auffassung auseinander, dass im Fall einer Beteiligung eines Geschäftsführers an seiner GmbH mit weniger als 25 % jedenfalls eine Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG vorliegt (VwGH 19.10.2011, 2009/08/0043).

Die von unserer Redaktion diesmal ausgewählte Leitentscheidung des OGH hat die einen familienrechtlichen Einschlag. In der Entscheidung vom 24.11.2011, 6 Ob 112/11f setzte sich der OGH mit der Bemessung der Unterhaltspflichten eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit nicht beherrschendem Einfluss auseinander. Der OGH gibt in seiner Entscheidung genaue Vorgaben für die Bemessung des Unterhalts unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten der Heranziehung von Verrechnungskonten etc
Diese Leitentscheidung rundet den bunten Strauß an Rechtsthemen, die der aktuelle Frühlings-Newsletter in Anlehnung an das frühlingshafte Wetter schon Anfang März mit sich bringt, ab. Bis zum nächsten, vorösterlichen, Newsletter verbleibe ich herzlichst, Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber
Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG
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