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Georg Streit | News | 01.03.2013

Editorial März 2013

Der Gastbeitrag des März-Newsletters Ihres Onlineportals zum Gesellschaftsrecht von Dr. Florian Linder und Dr. Lukas Schenk beschäftigt sich mit Praxisfragen zur Teilbarkeit eines GmbH-Geschäftsanteils.

in Zeiten des Sparens ist es auch angebracht, über das Teilen nachzudenken. Die Teilung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hingegen hat nichts mit dem Sparen zu tun, sondern im Regelfall mit handfesten Geschäften. Anlässe für die Teilung von Geschäftsanteilen in mehrere Anteile bestehen genug, vom Eintritt weiterer Gesellschafter bis hin zum Eintritt mehrerer Erben anstelle eines verstorbenen Gesellschafters. Die Teilbarkeit eines Geschäftsanteils ist nach dem österreichischen GmbH-Gesetz zulässig, allerdings nur, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Nur im Fall der Vererbung ist dies nicht erforderlich (§ 79 Abs 1). Der Gastbeitrag des März-Newsletters des Portals Gesellschaftsrecht online von Dr. Florian Linder und Dr. Lukas Schenk beschäftigt sich mit Praxisfragen zur Teilbarkeit eines GmbH-Geschäftsanteils, insbesondere damit, wie bei einer beabsichtigten Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils zu verfahren ist, wenn der Gesellschaftsvertrag diese Teilung nicht vorsieht. Nicht weniger interessant ist die Frage, was gilt, wenn die Teilübertragung trotz fehlender Grundlage im Gesellschaftsvertrag durchgeführt wurde. Der Gastbeitrag gibt mit zahlreichen Hinweisen auf Judikatur und Literatur Antworten auf diese Fragen.

Der aktuelle Leitsatz aus der OGH-Judikatur ist diesmal ein Zwilling: Die Entscheidung des OGH vom 15.10.2012, 6 Ob 157/12z zum Stiftungsrecht behandelte mehrere Aspekte, die die Redaktion in zwei Leitsätzen für Sie aufbereitet hat. Neuerlich beschäftigt sich der OGH mit der Abberufung von Stiftungsorganen und deren Mitgliedern. Aktuell ging es um die Klärung der Antragslegitimation, die der OGH auch Personen, die keine weitere Begünstigung mehr zu erwarten haben, zuerkennt.

Der OGH hatte auch Gelegenheit, auszusprechen, dass nicht jede im Firmenbuch eingetragene Änderung automatisch materiell-rechtliche Wirksamkeit entfaltet. Explizit erteilte der OGH in diesem Fall der sehr lesenswerten Entscheidung Vertrauensschutzerwägungen eine Absage. Den Volltext der Entscheidung finden Sie im Übrigen ebenfalls in Ihrem Online-Portal zum Gesellschaftsrecht.

Der aktuelle Leitsatz aus der VwGH-Judikatur behandelt ein steuerrechtliches Thema. In seiner Entscheidung vom 21.12.2012 (2010/16/0136) setzt sich der VwGH mit der Gesellschaftsteuer-Pflicht von Großmutterzuschüssen auseinander. Der VwGH setzt sich ausführlich auch mit der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs auseinander und normiert als Maßstab eine wirtschaftliche Betrachtungsweise.

Mag. Georg Streit, Herausgeber

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

www.h-i-p.at

Viel Vergnügen mit den aktuellen Beiträgen dieses Newsletters wünscht Ihnen herzlichst Ihr