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Georg Streit | News | 17.03.2014

Editorial März 2014

Der Herausgeber Mag. Georg Streit präsentiert im März den Gastbeitrag von Dr. Lukas Schenk und Dr. Florian Linder zu den gesellschaftsrechtlichen Änderungen durch das AbgÄG 2014 sowie die aktuellen Leitsätze zu OGH-Entscheidungen.

Seitdem Sie im Jänner den vorletzten Newsletter zum Portal Gesellschaftsrecht online erhalten haben, ist nicht sehr viel Zeit vergangen. Allerdings ist der Gastbeitrag jenes Newsletters durch die rasanten Entwicklungen im Parlament auch schon wieder (etwas) überholt. Der Gesetzgeber hat die massive Kritik an seinen Plänen, die erst vor kurzem geschaffene „GmbH light“ wieder abzuschaffen und diese durch die Schaffung einer neuen Kategorie, nämlich einer „gründungsprivilegierten GmbH“ zu ersetzen, zumindest in gewissem Umfang aufgegriffen und Änderungen der geplanten Änderung beschlossen. Die Abkehr von der „GmbH light“ und die Rückkehr zu einem Mindeststammkapital von EUR 35.000,00 wurde nicht zur Gänze abgeblasen. In den ersten zehn Jahren nach der GmbH-Gründung ist die so genannte gründungsprivilegierte Stammeinlage (weiterhin) in Höhe eines Betrags von mindestens EUR 10.000,00 vorgesehen. Weggefallen ist aber auch für diesen Fall der verpflichtende Hinweis auf die Gründungsprivilegierung und die Aufnahme dieses sperrigen Worts in den Rechtsformzusatz.

Die Autoren des aktuellen Gastbeitrags des Newsletters, Dr. Lukas Schenk und Dr. Florian Linder setzen sich in ihrem Beitrag mit den Auswirkungen der Endfassung des Abgabenänderungsgesetzes 2014 im Bereich des Gesellschaftsrechts auseinander. Dieser Beitrag stellt also gewissermaßen ein Update des Gastbeitrages des Jänner-Newsletters zum GmbHG dar. Sie werden sehen, dass die Situation durch die hektischen Aktivitäten des Gesetzgebers nicht wirklich einfacher geworden ist, es hat vielmehr den Anschein, als hätte der Gesetzgeber versucht, quadratische Kreise zu erschaffen. Naturgemäß lässt dies viele Rechtsfragen und damit auch Interpretationsspielraum offen, der, und dabei bleibt es, von der Praxis (Rechtsprechung) zu füllen sein wird.

Unsere Redaktion hat diesmal zwei Leitentscheidungen des Obersten Gerichtshofs für die Präsentation in diesem Newsletter ausgewählt. Im November 2013 entschied der OGH über Rechtsfragen des Stiftungs- und GmbH-Rechts. Konkret ging es um eine Nachstiftung in das Vermögen einer Stiftung. Der OGH sprach aus, dass Nachstiftungen als Schenkung im Sinn des § 938 ABGB zu qualifizieren sind, woran sich notwendigerweise auch die Möglichkeit des Widerrufs der Schenkung wegen groben Undanks knüpft. Offen blieb in der Entscheidung des OGH die nur von den Gerichten erster und zweiter Instanz beantwortete Frage, ob bei der Übertragung der Geschäftsanteile die Notariatsaktform einzuhalten ist und auch die auflösende Bedingung dem Formgebot des § 76 GmbHG zu entsprechen hat. Es wird wohl nicht lange dauern, bis diese Rechtsfrage wieder vor dem Obersten Gerichtshof auftaucht (OGH 04.11.2013, 10 Ob 22/13b).

Im Dezember 2013 erging eine Entscheidung des OGH zum kreativen Ansatz, Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts auf Schiedsvereinbarungen für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten anzuwenden. Von einer Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 617 ZPO durch teleologische Reduktion hält der OGH nichts. Lesen Sie selbst (OGH 16.12.2013, 6 Ob 43/13m).

Viel Vergnügen beim Studieren der Beiträge des März-Newsletters wünscht Ihnen herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

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