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Georg Streit | News | 24.03.2015

Editorial März 2015

Der Herausgeber Mag. Georg Streit präsentiert im März einen Gastbeitrag von Dr. Schermaier und Mag. Schmelz zum Thema Gesellschafterverrechnungskonten bei GmbHs sowie aktuelle Leitsätze zu OGH- und VwGH-Entscheidungen.

Mit dem vorösterlichen Newsletter Ihres Portals Gesellschaftsrecht online präsentieren wir Ihnen im Gastbeitrag eine Stellungnahme zu einem in der Praxis weit verbreiteten Phänomen. Die Autoren des Gastbeitrags dieses März-Newsletters, Dr. Stefan Schermaier und Mag. Dorian Schmelz setzen sich mit Gesellschafterverrechnungskonten bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung auseinander.

Während dies bei Personengesellschaften unproblematisch ist, kann das Entstehen einer Verbindlichkeit eines Gesellschafters gegenüber der GmbH in mehrfacher Hinsicht problematisch sein. Auf den Gesellschafter können in diesem Fall auch Haftungen gegenüber der GmbH zukommen. Der Gastbeitrag weist auf diese Probleme hin und beschäftigt sich ausführlich mit der dazu ergangenen Rechtsprechung. Er schließt mit einer Empfehlung für Gesellschafter einer GmbH bei der Einführung von Gesellschafter-Verrechnungskonten.

Der von unserer Redaktion ausgewählte Leitsatz des OGH aus der gesellschaftsrechtlichen Judikatur entstammt dem Aktienrecht. Der OGH lehnt sich bei der Frage nach der Anwendbarkeit der „Holzmüller-Doktrin“ zwar inhaltlich an die Rechtsprechung des BGH an, vermeidet es aber, explizit die Anwendbarkeit dieser Doktrin im österreichischen Recht auszusprechen. Nach der (weiterhin bestehenden) österreichischen Rechtslage hat die Hauptversammlung einer AG keine Möglichkeit, dem Vorstand initiative Weisungen zu erteilen. Andererseits ist der Vorstand aber verpflichtet, der Hauptversammlung Maßnahmen von besonderer Bedeutung zur Entscheidung vorzulegen. Lesen Sie selbst mehr in der Zusammenfassung der Entscheidung des OGH vom 9.10.2014, 6 Ob 77/14p.

Der mit diesem Newsletter präsentierte Leitsatz des VwGH stammt – wie so oft in diesem Newsletter – aus dem Steuerrecht. Es geht konkret um die Vergütung, die ein Geschäftsführer einer GmbH, der auch persönlich haftender Gesellschafter einer KG ist, der Gesellschaft durch die KG verrechnet wird. Derartige Leistungen (und Honorarnoten) können für die Gesellschaft sowohl in steuerlicher Hinsicht problematisch werden, als auch für den Geschäftsführer Auswirkungen haben. De facto bedeutet dies einen Durchgriff durch die zwischengeschaltete KG auf den Geschäftsführer. Unter dem Strich sind diese als Geschäftsführerbezüge zu qualifizieren. Lesen Sie mehr in der Entscheidung des VwGH vom 24.09.2014, 2011/13/0092.

Viel Vergnügen bei der Lektüre der Beiträge Ihres Newsletters wünscht Ihnen herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

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