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Georg Streit | News | 23.11.2018

Editorial November 2018

Herausgeber Mag. Georg Streit präsentiert im November einen Gastbeitrag zum Elektronischen Notariatsform-Gründungsgesetz sowie aktuelle Leitsätze zu Entscheidungen des OGH und VwGH.

Im November-Newsletter präsentieren wir Ihnen einen Gastbeitrag zu einem neuen gesetzgeberischen Vorhaben, das am 01.01.2019 wirksam wird. Die Autoren, Dr. Stefan Schermaier und Mag. Florian Schönberg stellen das elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz (ENG) vor, mit dem die Rechtsgrundlage für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten bei der GmbH-Gründung geschaffen wird („Digitale GmbH-Gründung“). Den Gesetzesentwurf haben wir Ihnen bereits im Gastbeitrag des Juni-Newsletters vorgestellt. Nunmehr ist er Gesetz geworden (BGBl I Nr 71/2018).

Der Gastbeitrag stellt die neue Möglichkeit der GmbH-Gründung sehr ausführlich und praxisbezogen dar. Was noch fehlt, ist die Präzisierung durch die notwendigen Verordnungen, die wohl bis Jahresende folgen werden, damit das Gesetz ab dem 01.01.2019 angewendet werden kann. Ihr Online-Portal zum Gesellschaftsrecht wird darüber weiter berichten.

Die mit der aktuellen Ausgabe des Newsletters präsentierte Leitentscheidung aus der Judikatur des OGH zum Gesellschaftsrecht setzt sich mit einer immer wieder auftretenden Frage, der Möglichkeit der Stimmrechtsspaltung, auseinander. Kann ein Gesellschafter einer GmbH, der einen Teil eines Geschäftsanteils treuhändig für einen Dritten hält, sein Stimmrecht aufteilen und hinsichtlich des im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gehaltenen Anteils anders abstimmen als in Bezug auf die treuhändig gehaltenen Geschäftsanteile? Rechtsprechung und Lehre sind hier nicht einheitlicher Ansicht. Wie der OGH nun entschieden hat, lesen Sie in der Aufbereitung dieser Entscheidung durch die Redaktion Ihres Online-Portals (OGH 31.08.2018, 6 Ob 154/18t).

Die im aktuellen Newsletter präsentierte Leitentscheidung aus der VwGH-Judikatur stammt wieder einmal aus dem Steuerrecht. Ein Dauerbrenner ist im unternehmerischen Bereich zweifellos der Vorsteuerabzug gemäß § 12 UStG 1994. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs werden von der Judikatur streng ausgelegt. Allein auf formale Aspekte abzustellen ist nach der Rechtsprechung des VwGH jedoch nicht zulässig. Wer formal nicht ganz korrekte Rechnungen dennoch zum Vorsteuerabzug nutzen möchte, sollte sich die Entscheidung vom VwGH vom 29.05.2018, 2016/15/0068 und den von der Redaktion dazu gebildeten Leitsatz näher ansehen.

Viel Vergnügen mit der Lektüre der aktuellen Beiträge Ihres Newsletters zum Gesellschaftsrecht wünscht Ihnen herzlichst

Mag. Georg Streit

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG

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