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Georg Streit | News | 22.10.2013

Editorial Oktober 2013

Der Herausgeber Mag. Georg Streit präsentiert in seinem Editorial im Oktober den Gastbeitrag zum Thema Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters sowie die aktuellen Leitsätze zu OGH- und VwGH-Entscheidungen.

Das österreichische GmbHG kennt keine Rechtsgrundlage für den Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund. Gesetzliche Rechtsgrundlage für den Ausschluss eines Gesellschafters bilden nur die Nichteinzahlung der Stammeinlage und das Gesellschafterausschlussgesetz, das allerdings nur in besonderen Konstellationen anwendbar ist. Der vom Herausgeber verfasste Gastbeitrag zum Portal Gesellschaftsrecht online setzt sich mit der herrschenden Meinung und der Rechtsprechung zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen des Ausschlusses eines Gesellschafters einer GmbH durch die übrigen Gesellschafter auseinander. Zu beachten sind dabei insbesondere Fragen der Voraussetzungen des Ausschlusses, des Verfahrens, aber auch der Konsequenzen, wie etwa der Abfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters und der Finanzierung derselben. Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist deutlich unterentwickelt, insbesondere im Vergleich zu jener in Deutschland. Die verschiedenen Ansätze in der rechtswissenschaftlichen Literatur, die deutsche Rechtslage auch für Österreich fruchtbar zu machen, blockte der OGH bisher ab. Die eher geringe Zahl der Entscheidungen zeigt aber auch, dass es wohl nicht (genug) passende Anlassfälle gab, um die zahlreichen Rechtsfragen rund um den Ausschluss von Gesellschaftern einer GmbH (außerhalb des Anwendungsbereiches des Gesellschafterausschlussgesetzes und des Einzelfalls der Nichteinzahlung von Stammeinlagen) zu klären.

Passend zum aktuellen Thema dieses Newsletters beschäftigt sich der Leitsatz der von der Redaktion ausgewählten OGH-Leitentscheidung mit dem Gesellschafterausschlussgesetz. In seiner Entscheidung vom 31.1.2013 (6 Ob 210/12v) setzt sich der OGH ausführlich mit den Voraussetzungen des Ausschlusses eines Minderheitsgesellschafters und den damit verbundenen Fragen, insbesondere zur möglichen Interessenabwägung auseinander. Die Aufbereitung der Leitentscheidung enthält auch Aussagen zur möglichen Anfechtung eines Ausschlussbeschlusses.

Die von unserer Redaktion ausgewählte Leitentscheidung des VwGH setzt sich ganz grundsätzlich mit dem Wesen einer stillen Gesellschaft auseinander. Anlassfall für die Entscheidung des VwGH vom 18.3.2013 (2011/16/0258) war eine kapitalverkehrsteuerrechtliche Beurteilung der Einlage eines stillen Gesellschafters. Nach der Rechtsprechung des VwGH hat sich auch die Beurteilung dieser Rechtsfrage an den Bestimmungen des der Einlage zugrunde liegenden Vertrages, im konkreten Fall eines Kooperationsvertrags, zu orientieren.

Viel Vergnügen mit der Lektüre der Inhalte des Oktober-Newsletters im Portal Gesellschaftsrecht Online wünscht Ihnen herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit, Herausgeber

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

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