Dokument-ID: 1076244

Georg Streit | News | 25.10.2020

Editorial Oktober 2020

Mag. Georg Streit präsentiert im Oktober einen Gastbeitrag zum Thema Zulässigkeit von Verrechnungskonten bei GmbH-Gesellschaftern sowie aktuelle OGH- und VwGH-Judikatur.

Einer der gesellschaftsrechtlichen Dauerbrenner ist das Verhältnis zwischen dem oder den Gesellschafter/n und ihrer Gesellschaft. Dementsprechend bestehen natürlich auch gesetzliche Normen zur Regelung dieses Verhältnisses und weil es zu diesem Rechtsverhältnis viele mögliche Sachverhalte gibt, ist auch die Rechtsprechung dazu sehr reichlich.

Auf ein in der Praxis häufig anzutreffendes Thema legt der Gastbeitrag des aktuellen Newsletters zum Gesellschaftsrecht seinen Fokus, nämlich auf Verrechnungskonten der Gesellschafter einer GmbH. Sind solche zulässig? Was sagt das Steuerrecht dazu? Und wo liegen die Risiken (Stichwort Einlagenrückgewähr)? Der Gastbeitrag analysiert die aktuelle Rechtslage dazu und blickt auch über den gesellschaftsrechtlichen Rand hinaus auf das in der Praxis mindestens genauso wichtige Thema Steuerrecht in diesem Zusammenhang. Eine Pflichtlektüre für alle GmbH-Gesellschafter, aber nicht nur für diese.

Dazu passend hat die Redaktion aus der Judikatur des OGH eine Entscheidung zum Eigenkapitalersatz-Recht ausgewählt. Eine Gesellschaft in der Krise darf dem Gesellschafter den das Eigenkapital ersetzenden Kredit inklusive Zinsen nicht zurückzahlen („Rückzahlungssperre“). Aber wie weit reicht diese Rückzahlungssperre? Umfasst diese auch zukünftige Gesellschafter? Lesen Sie mehr in den von der Redaktion für Sie aufbereiteten Leitsatz der Entscheidung des OGH vom 28.05.2020 17 Ob 1/20a.

Mit dem Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (hier in Personalunion mit dem Geschäftsführer) beschäftigte sich auch der VwGH in seiner Entscheidung vom 14.04.2020 (Ro 2016/08/0010). Der VwGH stellt darin (abermals) klar, unter welchen Voraussetzungen so genannte In-sich-Geschäfte eines Geschäftsführers mit der von ihm vertretenen Gesellschaft rechtswirksam sind. Dies inklusive der Frage, ob dem Geschäftsführer, wenn er auch Gesellschafter ist, ein Stimmrecht zukommt und wie vorzugehen ist, wenn es keinen Aufsichtsrat oder Prokuristen gibt. Und interessant ist auch noch der Anlass dieser Entscheidung: Es ging um die Vereinbarung der Bildungsteilzeit zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer. Fällt das auch unter die Genehmigungspflicht bzw die Regelungen für das In-sich-Geschäft? Die Redaktion hat diese in vielerlei Hinsicht lesenswerte Entscheidung des VwGH für Sie zusammengefasst.

Einen schönen goldenen Herbst und viel Erfolg bei Ihren Geschäften wünscht Ihnen herzlichst Ihr

Mag. Georg Streit

Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG

https://h-i-p.at/