Dokument-ID: 270862

Birgit Nagl | News | 21.02.2011

Entwurf eines Umgründungsvereinfachungsgesetzes bis 7. März 2011 in Begutachtung

Ziel des Umgründungsvereinfachungsgesetzes ist es, eine Kostensenkung bei Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften und somit eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.

Der Gesetzesentwurf zum Umgründungsvereinfachungsgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/109/EG und sieht vor allem diverse Erleichterungen bei Umgründungen vor. Eine Kostensenkung bei Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften soll eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit nach sich ziehen.

Folgende Gesetze werden vom UmVerG betroffen sein:

  • Aktiengesetz
  • Spaltungsgesetz
  • EU-Verschmelzungsgesetz
  • GmbH-Gesetz
  • SE-Gesetz
  • Firmenbuchgesetz

Hier eine erste Übersicht über die geplanten Änderungen:

  • Vereinfachungen beim Upstream Merger
  • Bei der Verschmelzung zur Aufnahme einer 100%igen Tochtergesellschaft sollen diverse Berichtspflichten entfallen. In der übertragenden Gesellschaft soll keine Hauptversammlung mehr erforderlich sein.
  • Vereinfachungen bei der verhältniswahrenden Spaltung: In Zukunft sollen folgende Berichte nicht mehr erforderlich sein:
  • Spaltungsbericht des Vorstands
  • Prüfung der Spaltung durch den Spaltungsprüfer
  • Prüfung und Berichterstattung durch den Aufsichtsrat
  • Erstellung einer Zwischenbilanz
  • Erweiterte Verzichtsmöglichkeit auf Berichte der Gesellschaftsorgane
  • Entfall der Zwischenbilanz in börsenotierten Gesellschaften:
    Da börsenotierte Gesellschaften gemäß § 87 BörseG Halbjahresfinanzberichte zu veröffentlichen haben, soll für sie die Verpflichtung entfallen, bei einer Verschmelzung bzw Spaltung eine Zwischenbilanz zu erstellen.
  • Elektronische Bekanntmachung des Verschmelzungs- bzw Spaltungsplans:
    Wird ein Verschmelzungsvertrag bzw ein Spaltungsplan über die Ediktsdatei bekannt gemacht, entfällt die bisherige Verpflichtung, diesen beim Firmenbuch einzureichen und einen Hinweis in der Wiener Zeitung zu veröffentlichen.
  • Durchsetzbarkeit des Sicherstellungsanspruchs bei der Spaltung:
    Durch eine Spaltung gefährdete Gläubiger sollen in Hinkunft einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung haben.

Die Richtlinie 2009/109/EG soll bis 30.6.2011 umgesetzt werden. Das Umgründungsvereinfachungsgesetz (UmVerG) ist bis 7. März 2011 zur Begutachtung.

(16.02.2011)