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WEKA (red) | News | 15.07.2013

Gesellschaftsrecht-Änderungsgesetz 2013 kundgemacht, Berufsrechts-Änderungsgesetz beschlossen

Das lang erwartete GesRÄG 2013 tritt rückwirkend mit 1.7.2013 in Kraft. Eckpunkte sind die Senkung des Mindeststammkapitals und niedrigere Gründungskosten. Zudem sollen bald Rechtsanwalts-GmbH & Co KG gegründet werden können.

Ab 1. Juli 2013 ist die Gründung einer GmbH mit wesentlich weniger Kapitaleinsatz möglich als früher: Wichtigste Änderung des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013, BGBl I Nr 109/2013, ist die Herabsetzung des Mindeststammkapitals für GmbH von 35.000,– auf 10.000,– Euro (§ 6 Abs 1 GmbHG). Unverändert muss bei Gründung (abgesehen von Fällen der Unternehmensfortführung) die Hälfte des Mindeststammkapitals bei Leistung der Einlagen bar einbezahlt werden. Somit reicht für die Gründung einer GmbH nunmehr ein Startkapital von 5.000,– Euro (§ 10 Abs 1 GmbHG).

Weitere wichtige Neuerungen durch das GesRÄG 2013

  • Wegfall der zwingenden Veröffentlichung der Eintragung einer Neugründung im Amtsblatt der Wiener Zeitung (§ 12 GmbHG)
  • Verpflichtung zur Einberufung einer Generalversammlung ohne Verzug nicht nur bei Verlust des halben Stammkapitals sondern auch wenn sich ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren gegangen ist oder die Eigenmittelquote (§ 23 URG) weniger als acht vom Hundert und die fiktive Schuldentilgungsdauer (§ 24 URG) mehr als 15 Jahre beträgt (§ 36 GmbHG)
  • Auch die Herabsetzung des Stammkapitals bereits bestehender GmbH auf 10.000,– Euro ist möglich (§ 54 GmbHG)
  • Senkung der Notariatsgebühren und tarifmäßigen Rechtsanwaltskosten bei GmbH-Gründung, vor allem für Ein-Personen-GmbHs, die mit Mustersatzung gegründet werden können (§ 5 Abs 8 NTG, § 10 Z 5 lit c und d Rechtsanwaltstarifgesetz)
  • Senkung der Mindestkörperschaftsteuer (da diese vom Mindeststammkapital abhängig ist) ab 2014

Eine kritische Auseinandersetzung mit den Änderungen des GesRÄG lesen Sie im Artikel von Rechtsanwalt Georg Streit:

GmbH neu – Gesellschaft mit sehr beschränkter Haftung

Aktuell auf Ihrem Portal

Die durch das GesRÄG 2013 novellierten Gesetze finden Sie hier auf Ihrem Portal:

Rechtsanwalts-GmbH & Co KG

Am 6. Juli 2013 passierte zudem der Entwurf zum Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 den Nationalrat. Rechtsanwälte soll nach dieser Novelle die Möglichkeit offenstehen, sich in Form einer GmbH & Co KG zusammenzuschließen. Diese Änderung im Berufsrecht könnte im Zusammenspiel mit der nun günstigeren GmbH-Gründung eine flexiblere Gesellschaftsbildung, gerade für junge Anwälte und kleine Kanzleien, bedeuten.