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WEKA (red) | News | 09.11.2012

GmbH light Thema der Regierungsklausur

Trotz heftiger Kritik seitens Gläubigerschutzverbänden war die Senkung des Mindeststammkapitals einer GmbH auf EUR 10.000,– bei der Regierungsklausur am 9. November 2012 Thema.

Großbritannien, Zypern, Deutschland - mit EUR 35.000,– fällt das Mindeststammkapital der noch immer beliebtesten Gesellschaftsform Österreichs, der GmbH, gesamteuropäisch gesehen hoch aus. Seit langem gibt es daher in Österreich eine Diskussion für und wider eine Senkung des Mindeststammkapitals auf EUR 10.000,–.

In der Regierungsklausur am 9. November 2012 wurde daher die Senkung des Mindeststammkapitals auf EUR 10.000,– besprochen. Die Hälfte dieser Summe soll wie bisher bar einzuzahlen sein. Die Regierung plant, diese Maßnahme in ein umfangreiches Paket einzubetten, welches mehr GmbH-Gründungen als zuletzt zum Ziel hat. Neben der Senkung des Mindeststammkapitals sollen folgende Maßnahmen die Gründung einer GmbH erleichtern:

  • Herabsetzung der Mindest-Körperschaftsteuer auf EUR 500,– pro Jahr
  • Abschaffung der Gründungsanzeige in der Wiener Zeitung
  • Senkung der Notariatskosten (Im Vorfeld der Klausur wurden Stimmen laut, die für eine Abschaffung der Notariatsaktspflicht für GmbH-Verträge plädierten.)

Die Regierung erhofft sich durch diese Maßnahmen eine Steigerung der GmbH-Gründungen um 20 %.

Die legistische Umsetzung der geplanten Maßnahmen bleibt abzuwarten. Gläubigerschutzverbände haben sich bisher mehrfach gegen die langjährigen Forderungen nach einer GmbH light ausgesprochen.

Quelle: Ergebnisse der Regierungsklausur (BKA)