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WEKA (atr) | News | 13.02.2014
Nach Finanzausschuss: Gründung einer „GmbH Light“ ohne Gründungsrücklage
Am 13. Februar wurde im Finanzausschuss über das Abgabenänderungsgesetz 2014 beraten. Neugründer sollen weiterhin mit EUR 10.000,– eine GmbH gründen können, Gründungs- und Kapitalaufstockungsrücklage sollen nicht gebildet werden müssen.
Der Regierungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2014 war am 13. Februar Gegenstand der Debatte im Finanzausschuss. In Bezug auf die Reform der "GmbH Light" wurden einige Änderungen gegenüber der Ende Jänner an den Nationalrat übermittelten Regierungsvorlage (24. d.B.) beschlossen:
Keine Gründungsrücklage, geringere MindestKöSt
Anders als ursprünglich vorgesehen sollen Gesellschaften, die mit zwischen EUR 10.000,– und EUR 35.000,– Stammkapital gegründet werden, nun doch keine Gründungsrücklage aus ihren Gewinnen bilden müssen. Die Aufstockung des Stammkapitals auf EUR 35.000,– binnen 10 Jahren ist allerdings weiterhin geplant. Neugründer sollen zudem für die ersten 5 Jahre nur EUR 500,–, für weitere 5 Jahre nur EUR 1.000,– an Mindestkörperschaftsteuer zahlen müssen.
Keine Kapitalaufstockungsrücklage
Auch die für Gesellschaften, die seit der Reform im Sommer 2013 mit einem geringeren Stammkapital als EUR 35.000,– gegründet wurden, vorgesehene Kapitalaufstockungsrücklage wurde im Finanzausschuss fallen gelassen.
Keine Kapitalherabsetzung bestehender GmbHs
Geplant ist zudem weiterhin, dass bestehende Gesellschaften mit beschränkter Haftung ihr Stammkapital nicht auf unter EUR 35.000,– herabsetzen können sollen.
Beschluss im Nationalrat bereits Ende Februar
Die Nationalrats-Abstimmung über das Abgabenänderungsgesetz ist für 24. Februar geplant, jene des Bundesrats wird voraussichtlich am 26. Februar stattfinden. Die konkrete Ausgestaltung der in Aussicht genommenen Regelungen bleibt abzuwarten.
Quellen:
- Parlamentskorrespondenz: Schlagzeile Abgabenrechtsänderungsgesetz
- Parlamentskorrespondenz Nr 104 vom 13.02.2014
Ausführliche weitere Informationen zur Reform der Reform der „GmbH Light“ (Stand der Debatte: Mitte Jänner 2014) finden Sie in Gastbeitrag von Rechtsanwalt Mag. Streit:
Die Reform der Reform: wie ein paar Zahlen große Folgen haben könn(t)en …