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WEKA (red) | News | 07.01.2013
Neu auf Ihrem Portal: Neugründungs-Förderungsgesetz
Das NeuFöG erfuhr mit Anfang 2013 eine kleine Änderung im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2012. Umfassende und aktuelle Informationen rund um das NeuFöG finden Sie nun auf diesem Portal!
Das AbgÄG 2012 brachte auch im Bereich des Neugründungs-Förderungsgesetzes eine kleine Änderung. Die Anforderungen an die Erklärung der Neugründung sind nun weniger streng.
Erleichterung der Erklärung
Für die Inanspruchnahme von Befreiungen nach dem NeuFöG ist für Vorgänge ab dem 1. Jänner 2013 die genaue Angabe jener Abgaben, Gebühren und Beiträge, bei denen die Befreiungswirkung eintreten sollen, nicht mehr notwendig, die Ziffer 3 des § 4 Abs 1 NeuFöG wurde aufgehoben. Häufig wurden Befreiungen und Begünstigungen nach dem NeuFöG nämlich nur deswegen verweigert, weil auf dem amtlichen Vordruck zur Erklärung der Neugründung oder Betriebsübertragung entweder die in Anspruch genommene Behörde oder die begünstigten Abgaben, Gebühren und Beiträge nicht angekreuzt waren, obwohl die übrigen Voraussetzungen für eine Befreiung oder Begünstigung gegeben waren.
Neuer amtlicher Vordruck
Zudem wurde ein neuer amtlicher Vordruck für die Erklärung einer Neugründung oder Betriebsübertragung aufgelegt. Für Vorgänge ab dem 1. Jänner 2013 ist nun das Formular NeuFö 2 sowohl für Neugründungen als auch für Betriebsübertragungen anzuwenden.
Umfangreiche Informationen zum Thema Neugründungs-Förderungsgesetz finden Sie nun auf Ihrem Portal Gesellschaftsrecht Online. Informieren Sie sich über alle Aspekte, zB
- Förderung der Neugründung
- Erklärung der Neugründung
- Betriebsübertragungen