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WEKA (atr) | News | 26.01.2012

Neu auf Ihrem Portal: der Onlineauftritt eines Unternehmens

Jetzt neu auf Gesellschaftsrecht online: Vorlagen für Firmenbucheingaben zur Anmeldung der Internetadresse einer GmbH oder eines Einzelunternehmens

Seit dem GesRÄG 2011 können Rechtsträger ihre Internetadresse im Firmenbuch eintragen lassen. Verpflichtend ist dies nur für börsenotierte AG, anderen Gesellschaften und Einzelunternehmen steht es frei, ihre Adresse eintragen zu lassen. Ändert sich eine eingetragene Internetadresse, ist auch dies im Firmenbuch einzutragen.

Vorlagen für die entsprechenden Firmenbucheingaben am Beispiel eines Einzelunternehmens oder einer GmbH finden Sie auf Gesellschaftsrecht online:

Nähere Informationen zum Onlineauftritt im Firmenbuch liefert Ihnen der Expertenbeitrag unseres Newsletter-Herausgebers Mag. Georg Streit vom Jänner 2012:

Der Online-Auftritt im Firmenbuch