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WEKA (red) | News | 12.01.2015
Neu auf Ihrem Portal: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach der Reform
Mit 1. Jänner 2015 traten neue Regelungen im Bereich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Kraft. Umfangreiche Informationen hierzu finden Sie nun auch auf diesem Portal.
Seit 1. Jänner 2015 gelten neue Regelungen für die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, welche von Kontinuität zu den bis dahin geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die GesbR geprägt sind. Rechtsinstitute, welche von Judikatur und Lehre entwickelt wurden, werden nun gesetzlich geregelt. Weiterhin ist ein Großteil der Regelungen allerdings dispositiv.
Einen guten Überblick über das Recht der GesbR ab dem 1. Jänner 2015 erhalten Sie nun auch auf diesem Portal. Informieren Sie sich zB in diesen Beiträgen
- Grundsätzliches zur GesbR nach der Reform 2014
- Abschluss des Gesellschaftsvertrages
- Innengesellschaft und Außengesellschaft
- Verteilung von Gewinn und Verlust
- Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten
- Gesellschaftereintritt/Gesellschafterausscheiden/Gesellschafterwechsel
In den kommenden Wochen werden die Auswirkungen der GesbR-Reform zudem in weitere Beiträge und Muster eingearbeitet.