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Gesellschafter OG

Gesellschafter einer OG können grundsätzlich alle rechtsfähigen natürlichen und juristischen Personen werden. Privatstiftungen und nichtrechtsfähige Gesellschaften wie die GesbR oder die Stille Gesellschaft können nicht Gesellschafter einer OG werden. Muster und Fachbeiträge zu folgenden Themen finden Sie hier:

  • Gesellschafterstellung
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Tod eines OG-Gesellschafters
  • Änderungen im Stande der Gesellschafter