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Gründung OG

Die OG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch mindestens 2 Personen errichtet, sie entsteht aber erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Im Zuge des Gründungsverfahrens stellen sich Fragen zu den Bereichen

  • Gesellschaftsvertrag,
  • Haftung und
  • Firmenbucheingaben.