Die Besteuerung der eigennützigen Privatstiftungen (§§ 7 und 13 KStG)

  • Einkommen

    Auch eine Privatstiftung hat ihr Einkommen zu versteuern. Dabei werden alle Einkünfte aus den in § 2 Abs 3 EStG genannten Einkunftsarten zusammengezählt und die Sonderausgaben abgezogen.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 869670
  • Allgemeines

    Gem § 7 Abs 2 KStG sind bei eigennützigen und gemischtnützigen Privatstiftungen, die der Offenlegungsverpflichtung entsprochen haben, sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Einkunftsarten möglich.
    Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283544
  • Einkünfte der Privatstiftung

    Betriebliche Einkunftsarten der Privatstiftung können Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sein.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283548
  • Steuerbefreiungen

    Als Körperschaft steht der Privatstiftung die Beteiligungsertragsbefreiung gem § 10 Abs 1 KStG für inländische Beteiligungen in vollem Umfang sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich zu.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283555
  • Einkünfteermittlung

    Privatstiftungsrechtlich erfassen die Buchführungsvorschriften des § 18 PSG das gesamte Vermögen der Privatstiftung unabhängig davon, ob es zur Einkunftserzielung genutzt wird oder nicht.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283644
  • Einkommensverwendung der Privatstiftung

    Für Privatstiftungen gilt, dass Ausgaben im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften steuerlich berücksichtigt werden, während Ausgaben außerhalb der Einkünfteermittlung dem Begriff der steuerneutralen Einkommensverwendung zuzurechnen sind.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283704
  • Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte

    Gewisse Einkünfte sind vom KStG von dern allgemeinen Einkommens- und EInkunftsermittlung ausgenommen und werden getrennt mit einem Steuersatz von 25 % bedacht.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283739
  • Besteuerung bei Auflösung der Privatstiftung

    Nach § 35 PSG ist eine Privatstiftung aufgelöst mit Zeitablauf, Insolvenz, einstimmigen Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstandes oder mit gerichtlichem Auflösungsbeschluss.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283792