Ertragssteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger

  • Kapitaleinkünfte

    Zuwendungen, die weder den betrieblichen Einkünften noch den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen sind und auch keine steuerneutrale Substanzauszahlung darstellen, sind beim Empfänger als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284156
  • Sonstige Einkünfte

    Bei einer unter § 5 Z 6 KStG fallenden Privatstiftung kommt eine Steuerpflicht lediglich im Rahmen anderer Einkünfte als jener aus Kapitalvermögen in Frage.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284162
  • Steuerfreie Einkünfte

    Zuwendungen von Privatstiftungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd § 5 Z 6 KStG verfolgen, unterliegen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug.
    Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284166
  • Bewertung von Zuwendungen, die nicht in Geld erfolgen

    Gem § 4 Abs 11 Z 2 lit a EStG stellen Zuwendungen einer Privatstiftung von nicht in Geld bestehenden Vermögenswerten in das Betriebsvermögen des Empfängers – in Höhe der fiktiven Anschaffungskosten anzusetzende – Betriebseinnahmen dar.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284170
  • Ausländische Begünstigte

    Für beschränkt Einkommensteuerpflichtige gilt – außer im Falle, wo aufgrund des EStG eine Veranlagung zu erfolgen hat – dass die Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten ist.
    Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284175
  • Erfassung der Zuwendung bei Körperschaften

    Zuwendungen, die Körperschaften von Privatstiftungen oder sonstigen Vernögensmassen erhalten, sind dem Grunde nach steuerpflichtig. Dabei normiert § 7 Abs 2 KStG jedoch Ausnahmen, wie zB Substanzauszahlungen.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 869899
  • Entlastung von im Ausland ansässigen Empfängern

    Unabhängig davon, ob Begünstigte beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen Zuwendungen als Kapitaleinkünfte nach innerstaatlichem Recht dem Kapitalertragsteuerabzug bzw stellen steuerfreie Substanzauszahlungen dar.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284207
  • Substanzauszahlung

    Eine Zuwendung aus einer Privatstiftung gilt, wenn sie im Evidenzkonto gedeckt ist und einen maßgeblichen Wert übersteigt, als Substanzauszahlung und ist dadurch grundsätzlich steuerfrei.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 869902
  • Widerruf einer nicht unter § 4 Abs 11 Z 1 EStG (= betrieblich) fallenden Privatstiftung

    Durch einen WIderruf der Privatstiftung wird diese aufgelöst und das Vermögen wird auf den Letztbegünstigen übertragen. Dabei macht es einen Unterschied, ob die widerrufene Privatstiftung vor dem 1. August errichtet wurde oder danach.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 869904