Personenkreis

  • Der Stifter

    Stifter kann jede in- oder ausländische rechtsfähige Person sein. Neben natürlichen Personen kommen als Stifter auch juristische Personen sowie die rechtsfähigen Gesellschaften OG und KG sowie die EWIV in Betracht.
    Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283959
  • Der Zuwendungsempfänger

    Begünstigter im Sinne des PSG ist der in der Stiftungserklärung als solcher Bezeichnete. Begünstigter kann jede in- oder ausländische rechtsfähige Person sein.
    Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283968
  • Der Letztbegünstigte

    Letztbegünstigter ist derjenige, dem ein nach Abwicklung der Privatstiftung verbleibendes Vermögen zukommen soll (§ 6 PSG).
    Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283983