Eine Privatstiftung unter Lebenden wird gegründet durch
- Erstellung einer Stiftungserklärung (Errichtung)
- Bestellung des ersten Vorstandes, dessen Mitglieder erklären, dass sich das Stiftungsvermögen in ihrer freien Verfügung befindet
- Bankbestätigung über einen gewidmeten Geldbetrag oder Prüfbericht des Gründungsprüfers
- Firmenbuchanmeldung.
- Mit Eintragung in das Firmenbuch entsteht die Stiftung.
Passende Muster für diese Phasen finden Sie hier.