Organe und Betrieb

Zwingend haben die Vereinsstatuten ein Organ zur gemeinsmanen Willensbildung der Vereinsmitglieder (Mitgliederversammlung) und ein Organ für die Geschäftsführung und Vertretung (Leitungsorgan) vorzusehen. Rechnungsprüfer müssen bestellt, ein Aufsichtsorgan kann eingerichtet werden.