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Privatstiftung, Verein, Genossenschaft

Eines oder mehrere Merkmale einer Gesellschaft - Gründung durch Rechtsgeschäft, Rechtsgemeinschaft mindestens zweier Personen, Zweck des Zusammenschlusses, der durch organisiertes Zusammenwirken erreicht werden soll - treffen auch auf andere privatrechtliche Gebilde zu, die nicht im eigentlichen Sinn als "Gesellschaft" gelten:

  • Privatstiftungen nach dem PSG
  • Vereine
  • Genossenschaften

Der wirtschaftliche Zweck, ein Unternehmen zu betreiben, kann selbstverständlich auch ohne Zusammenschluss mit weiteren Personen im Rahmen eines Einzelunternehmens verfolgt werden.