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Aktiengesetz (AktG)
Anlage 1
Anlage 1
I. Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, bei denen die Erwerbung oder Ausübung einer eisenbahnrechtlichen Konzession zum Gegenstand des Unternehmens gehört (§ 259 Abs. 1)
1. Jahresbilanz
A. Auf der Aktivseite:
I. | Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital. |
II. | Anlagevermögen:
|
III. | Umlaufvermögen:
|
IV. | Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. |
V. | Reinverlust: Verlustvortrag aus dem Vorjahr, Gewinnvortrag aus dem Vorjahr, Gewinn 19 .., Verlust 19 .. |
B. Auf der Passivseite:
I. | Grundkapital: |
II. | Rücklagen:
|
III. | Wertberichtigungen:
|
IV. | Rückstellungen:
|
V. | Erneuerungsstock. |
VI. | Heimfallstock. |
VII. | Verbindlichkeiten:
|
VIII. | Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. |
IX. | Reingewinn: Verlustvortrag aus dem Vorjahr, Gewinnvortrag aus dem Vorjahr, Gewinn 19.., Verlust 19.. |
2. Gewinn- und Verlustrechnung
A. Aufwendungen:
I. | Aufwendungen für den Bahnbetrieb:
|
II. | Aufwendungen für Nebenbetriebe:
|
III. | Aufwendungen für sonstige Betriebe. |
IV. | Abschreibungen und Wertberichtigungen:
|
V. | Versicherungskosten. |
VI. | Aufwandszinsen. |
VII. | Steuern:
|
VIII. | Beiträge an Berufsvertretungen, wenn die Zugehörigkeit auf gesetzlicher Vorschrift beruht. |
IX. | Beträge von:
|
X. | Zuweisungen:
|
XI. | Aufwand aus Gewinn- und Verlustabführung- und -übernahmeverträgen. |
XII. | Außerordentliche Aufwendungen, soweit sie nicht in I bis XI und XIII enthalten sind. |
XIII. | Alle übrigen Aufwendungen. |
XIV. | Gewinn des Geschäftsjahrs (Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ... S). |
B. Erträge:
I. | Einnahmen aus dem Bahnbetrieb:
|
II. | Einnahmen aus den Nebenbetrieben:
|
III. | Einnahmen aus sonstigen Betrieben. |
IV. | Erträge aus Beteiligungen. |
V. | Ertragszinsen. |
VI. | Außerordentliche Erträge einschließlich der Beträge, die durch die Auflösung von Wertberichtigungen, Rückstellungen, freien Rücklagen, des Erneuerungsstockes und des Heimfallstockes gewonnen sind. |
VII. | Die aus der Auflösung der gesetzlichen Rücklage gewonnenen Beträge. |
VIII. | Außerordentliche Zuwendungen. |
IX. | Erträge aus Gewinn- und Verlustabführungs- und -übernahmeverträgen. |
X. | Sonstige Erträge. |
XI. | Verlust des Geschäftsjahrs (Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ... S). |
II. Formblatt für den Jahresabschluß von Aktiengesellschaften, die Unternehmungen auf dem Gebiet der Schiffahrt betreiben (§ 259 Abs. 1)
1. Jahresbilanz
A. Auf der Aktivseite:
I. | Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital. |
II. | Anlagevermögen:
|
III. | Umlaufvermögen:
|
IV. | Posten die der Rechnungsabgrenzung dienen. |
V. | Bilanzverlust. |
B. Auf der Passivseite:
I. | Eigenkapital:
|
II. | Wertberichtigungen:
|
III. | Rückstellungen. |
IV. | Langfristig aufgenommenes Fremdkapital:
|
V. | Andere Verbindlichkeiten:
|
VI. | Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. |
VII. | Bilanzgewinn. |
2. Gewinn- und Verlustrechnung
A. Aufwendungen:
I. | Aufwendungen für den Schiffahrtsbetrieb:
|
II. | Aufwendungen für Nebenbetriebe:
|
III. | Abschreibungen und Wertberichtigungen:
|
IV. | Aufwandszinsen. |
V. | Steuern:
|
VI. | Beiträge an gesetzliche Berufsvertretungen. |
VII. | Zuweisungen:
|
VIII. | Aufwand aus Gewinn- und Verlustabführungs- und -übernahmeverträgen. |
IX. | Außerordentliche Aufwendungen, soweit sie nicht in I bis VI sowie in VIII und X enthalten sind. |
X. | Sonstige Aufwendungen. |
XI. | Gewinn des Geschäftsjahrs (Gewinnvortrag oder Verlustvortrag … S). |
B. Erträge:
I. | Einnahmen aus dem Schiffahrtsbetrieb nach Erlösberichtigungen:
|
II. | Einnahmen aus Nebenbetrieben:
|
III. | Erträge aus Beteiligungen. |
IV. | Ertragszinsen. |
V. | Außerordentliche Erträge (einschließlich der Beträge, die durch die Auflösung von Wertberichtigungen, Rückstellungen und freien Rücklagen entstanden sind). |
VI. | Erträge aus Auflösung der gesetzlichen Rücklage. |
VII. | Außerordentliche Zuwendungen. |
VIII. | Erträge aus Gewinn- und Verlustabführungs- und -übernahmeverträgen. |
IX. | Sonstige Erträge. |
X. | Verlust des Geschäftsjahrs (Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ... S). |
*) Aufwand für Eigenleistung ist in Z 1–3 und 5 enthalten