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Dokument-ID: 075145
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 1054. Erfordernisse des Kaufvertrages.
idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901
Wie die Einwilligung des Käufers und Verkäufers beschaffen seyn müsse, und welche Sachen gekauft und verkauft werden dürfen, dieses wird nach den Regeln der Verträge überhaupt bestimmt. Der Kaufpreis muß im baren Gelde bestehen, und darf weder unbestimmt, noch gesetzwidrig seyn.