Dokument-ID: 501696

Vorschrift

Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Zeitpunkt der Neugründung

idF BGBl. I Nr. 106/1999 | Datum des Inkrafttretens 15.07.1999

Als Kalendermonat der Neugründung gilt jener, in dem der Betriebsinhaber erstmals werbend nach außen in Erscheinung tritt.