© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 192624
3. Abschnitt
SE-Gesetz (SEG)
3. Abschnitt
Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Umwandlung einer Aktiengesellschaft und Umwandlung einer Europäischen Gesellschaft (SE) in eine Aktiengesellschaft
§ 29. Umwandlungsplan
Der Umwandlungsplan muss mindestens folgenden Inhalt haben:
- die bisherige Firma, den Sitz und die Firmenbuchnummer der Gesellschaft;
- die für die Europäische Gesellschaft (SE) vorgeschlagene Satzung sowie gegebenenfalls die neue Firma;
- die etwaigen Folgen der Umwandlung für die Beteiligung der Arbeitnehmer;
- den vorgesehenen Zeitplan für die Umwandlung;
- etwaige zum Schutz der Aktionäre und/oder der Gläubiger vorgesehene Rechte.