Dokument-ID: 079350

Vorschrift

Umgründungssteuergesetz (UmgrStG)

Inhaltsverzeichnis

§ 40. Rechtsgrundlage der Umgründungen

idF BGBl. Nr. 818/1993 | Datum des Inkrafttretens 01.12.1993

Gerichtliche Entscheidungen sind den jeweiligen Umgründungsbeschlüssen oder -verträgen im Sinne des ersten Hauptstückes gleichzuhalten.