Dokument-ID: 356495

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

1.3.1.4.1. Vermögensübergang nach Gesellschaftsrecht

146
Gesellschaftsrechtlich geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft zufolge § 225a Abs 3 Z 1 AktG im Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch auf die übernehmende Körperschaft über und nicht rückwirkend zum Verschmelzungsstichtag.