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Dokument-ID: 357324

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

2.2.4.2. Zweck der Umwandlungsbilanz

478
Zweck der Umwandlungsbilanz ist

  • die Darstellung der steuerlich maßgebenden Bilanzansätze und damit die Darstellung der Abweichungen gegenüber den unternehmensrechtlichen Bilanzansätzen
  • die Dokumentation einer wahlweisen Aufwertung (siehe Rz 480 ff)
  • der Ausweis einer rückwirkenden Gestaltung (Korrekturen) des Vermögens (siehe Rz 484) und
  • der Ausweis des sich aus der Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva ergebenden Vermögens als Umwandlungskapital.