Dokument-ID: 358279

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

3.3.2.3.2 Einbringung im Fall einer nicht bilanzierenden Mitunternehmerschaft

831
Soll ein Mitunternehmeranteil einer nicht bilanzierenden Mitunternehmerschaft (nicht rechnungslegungspflichtige OG oder KG, GesbR) eingebracht werden, hat die Mitunternehmerschaft zum Einbringungsstichtag einen Jahres- oder Zwischenabschluss im Sinne des § 4 Abs 1 EStG 1988 für das gesamte Vermögen aufzustellen. Für den Einbringenden liegt damit ein Wechsel der Gewinnermittlungsart zu jener nach § 4 Abs 1 EStG 1988 vor, für die Mitunternehmerschaft hat die Bilanz nur Statuscharakter.