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Dokument-ID: 359102

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

3.6.4.4.2. Rundung des Beteiligungsansatzes

1053
Zuzahlungen können nur zum Zweck der Rundung auf volle Beteiligungsprozentsätze gewährt werden. Diese Zuzahlungen dürfen nur insoweit erfolgen, als dadurch der nächstliegende ganzzahlige Beteiligungsprozentsatz hergestellt wird.