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Dokument-ID: 365484

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

4.6.2.3 Ausländische Zusammenschlüsse

1494b
Für den Zusammenschluss eines ausländischen Gruppenmitglieds mit einem ausländischen Gruppenfremden zu einer ausländischen Personengesellschaft gilt die Aussage in Rz 1493d entsprechend.