Dokument-ID: 365545

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

5.1.3 Ausländische Realteilung

1519
Eine ausländische Realteilung liegt vor, wenn auf eine Vermögensübertragung ausländisches Steuerrecht zur Anwendung kommt. Art V UmgrStG kommt dann zur Anwendung, wenn ein Inlandsbezug gegeben ist, bspw wenn ausscheidende ausländische Gesellschafter mit Anteilen an einer inländischen Mitunternehmerschaft oder einem inländischen Teilbetrieb der ausländischen Personengesellschaft abgefunden werden.