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Dokument-ID: 365565

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages

1526
§ 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang handelt. Beim Teilungsvertrag handelt es sich um eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Willenseinigung zwischen den Teilungspartnern über eine Vermögensübertragung.

1527
Der Teilungsvertrag ist jedenfalls dann vollständig, wenn er folgende Punkte enthält:

  • Teilungspartner
  • Teilungsstichtag (Rz 1536 ff)
  • Das definierte Teilungsvermögen (Teilungsmassen; Rz 1545 ff) unter Bezugnahme auf den zugrundeliegenden Jahres- oder Zwischenabschluss gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 und die darauf aufbauende Teilungsbilanz (Rz 1598 ff)
  • Vereinbarte Gegenleistung (Rz 1564 ff).