Dokument-ID: 373833

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

5.3.5.6 Vorbehaltene Entnahmen nach dem Teilungsstichtag

1615
Eine vorbehaltene Entnahme im Sinne des § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG (siehe Rz 911 ff) kann mangels Geltung des Trennungsprinzips in der Beziehung zwischen Mitunternehmerschaft und dem Mitunternehmer in der Teilungsbilanz keine kapitalkontenmindernde Wirkung entfalten. Sie kann nur die steuerliche Eigenschaft eines variablen Kapitalkontos des betreffenden Gesellschafters und – ggf im Gegensatz zum Zivilrecht – nicht Verbindlichkeitscharakter annehmen.