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Dokument-ID: 373833
Umgründungssteuerrichtlinien 2002
5.3.5.6 Vorbehaltene Entnahmen nach dem Teilungsstichtag
1615
Eine vorbehaltene Entnahme im Sinne des § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG (siehe Rz 911 ff) kann mangels Geltung des Trennungsprinzips in der Beziehung zwischen Mitunternehmerschaft und dem Mitunternehmer in der Teilungsbilanz keine kapitalkontenmindernde Wirkung entfalten. Sie kann nur die steuerliche Eigenschaft eines variablen Kapitalkontos des betreffenden Gesellschafters und – ggf im Gegensatz zum Zivilrecht – nicht Verbindlichkeitscharakter annehmen.