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Dokument-ID: 374145

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

6.3.1.5. Schuldrechtliche Rechtsbeziehungen im Rückwirkungszeitraum

1691
Durch Verweis in § 34 Abs 1 letzter Satz UmgrStG auf § 18 Abs 3 UmgrStG werden die Bestimmungen des Art III UmgrStG für den Zeitpunkt, ab dem schuldrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen der spaltenden Körperschaft und der neuen oder übernehmenden Körperschaft steuerrechtlich anerkannt werden, für Spaltungsvorgänge anwendbar gemacht. Siehe dazu Rz 973 ff.