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Dokument-ID: 374483

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

6.3.3.1. Entstehen oder Erweiterung einer internationalen Schachtelbeteiligung

1700
Eine internationale Schachtelbeteiligung kann nur bei der Spaltung zur Aufnahme entstehen oder erweitert werden. Die in Rz 180 ff dargestellten Grundsätze gelten auch für die Spaltung.