Dokument-ID: 374538

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

6.4.1.1.2. Vorhandensein des zu spaltenden Vermögens am Stichtag

1704
Aufgrund des Verweises des § 35 UmgrStG auf § 21 UmgrStG hängt der Übergang von Verlusten der übertragenden auf die neue oder übernehmende Körperschaft vom Vorhandensein des verlusterzeugenden Vermögens zum Spaltungsstichtag ab. Siehe dazu Rz 1173 ff.