Dokument-ID: 376821

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

6.5.5.2.1. Nicht verhältniswahrende down-stream-Aufspaltung

1753
Bei Vorliegen einer nichtverhältniswahrenden Spaltung ist nach § 37 UmgrStG von spaltungs- und übernahmsvertragsgemäßen Austauschvorgängen nach Durchführung einer verhältniswahrenden Spaltung auszugehen. Zur verhältniswahrenden down-stream-Aufspaltung siehe Rz 1741 ff. Zu den steuerlichen Rechtsfolgen von Zuzahlungen zum Ausgleich eines nicht wertgleichen Anteilstausches siehe Rz 1736.