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Dokument-ID: 377085

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

6.6.4. Umsatzsteuer

1781
Auch die Spaltung nach dem SpaltG stellt keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar (§ 38 Abs. 3 UmgrStG), wenn sie unter Art. VI UmgrStG fällt. Durch Spaltungen kommt es auch nicht unmittelbar zu einer Vorsteuerberichtigung.