Dokument-ID: 377344

Vorschrift

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Inhaltsverzeichnis

7.4.3.Buchgewinne und Buchverluste

1844
Hinsichtlich von Buchgewinnen und -verlusten gelten auch bei Steuerspaltungen die Grundsätze des § 18 Abs 5 UmgrStG. Buchgewinne und Buchverluste ausgenommen Confusiotatbestände bleiben steuerlich unberücksichtigt.